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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Nici Hauber Hypnose & Emotions-Mentorin (Klausenpfad 10, 69121 Heidelberg):

 

1.     Geltungsbereich

 

1.1   Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Coaches nach diesem Vertrag mit seinen Vertragspartner, nachstehend "Teilnehmer" genannt.

 

1.2   Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.

 

 

2.     Vertragsgegenstand

 

2.1   Der Veranstalter bietet Hypnose-Sitzungen, Meditationsklassen, Coachings, Beratungen und Seminare an. Diese können von maximal acht Teilnehmern besucht werden. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Coach unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.

 

2.2   Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung:

 

                 Hypnose-Sitzungen, Coachings, Beratungen, Meditationsklassen, Seminare und Workshops

3.     Zustandekommen des Vertrages

 

3.1   Mit der Anmeldung für ein durch „Nici Hauber Hypnose & Emotions-Mentorin“ (nachstehend Veranstalter genannt) angebotene Angebot  bietet die Vertragspartner*in dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung erfolgt entweder über die Website www.nicihauber.com oder per E- Mail an mail@nicihauber.com.
Der Vertrag kommt erst mit der Teilnahmebestätigung (via Mail) durch den Veranstalter zustande.

 

 

3.2   Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben.

 

3.3   Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter gegen Zahlung einer Ausfallgebühr in Höhe von 50 EUR für gegenstandslos erklärt werden, falls ein ordnungsgemäßer Rücktritt nach 5.2 nicht erfolgt.

 

3.4   Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines Betriebsausflugs, schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.

 

3.5   Der Veranstalter behält sich vor, bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Mindestgrenze bedeuten würden.

 

3.6   Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet.

 

3.7   Zusätzlich erstattet der Veranstalter pauschal den Buchungsaufwand des Teilnehmers, sofern dieser von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch macht.

 

 

4.     Vertragsdauer und Vergütung

 

4.1   Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

 

4.2   Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

 

                 Der Teilnehmer kann per

 

                       Kreditkarte

 

                       Überweisung

 

                       Rechnung

 

                       Einzug vom Konto mit SEPA Einzugsermächtigung

 

                       Paypal

 

                 seiner Zahlungspflicht nachkommen.

 

                 Besondere Zahlungsbedingungen: Eine Ratenzahlung ist nur bei ausgewählten Angeboten möglich.

 

4.3   Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.

 

4.4   Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich  inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %.

 

 

5.     Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

 

5.1   Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.

 

5.2   Sollte der Teilnehmer nicht in der Lage sein an einem bereits bestätigten Einzelcoaching teilzunehmen, muss er dies bis spätestens 48 Stunden vor dem geplanten Termin schriftlich absagen. Erfolgt die Abmeldung der Sitzung zu spät, gar nicht, oder nicht in Schriftform und werden dadurch einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, die in 3.3 geregelte Ausfallgebühr in Rechnung zu stellen.

 

5.3   Im Krankheitsfalle oder bei dem Vorliegen Höherer Gewalt stellt der Veranstalter die vereinbarte Leistung nicht in Rechnung. Dies bezieht sich auf alle Einzelcoachings, Einzelberatungen und Einzelsitzungen.

 

5.4   Bei Gruppenveranstaltungen (Meditationsklassen, Seminare und Workshops) kann der Betrag nach Eingang der Kursgebühr nicht rückerstattet werden, wenn der Teilnehmer/ die Teilnehmerin seinen/ihren Platz nicht wahrnehmen kann. Wenn der/die Teilnehmende aus gesundheitlichen oder privaten Gründen die Termine nicht wahrnehmen kann, kann der Kursplatz auf eine andere Person übertragen werden.

 

6.     Allgemeine Teilnahmebedingungen

 

6.1   Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

 

6.2   Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

 

6.3   Jeder Teilnehmer unterschreibt separat eine Haftungsfreizeichnung bezüglich Personen- und Sachschäden aufgrund der Teilnahme am Seminar/Coaching/Training.

 

6.4   Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

 

6.5   Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.

 

6.6   Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

 

6.7   Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.

 

 

7.     Verschwiegenheitspflicht

 

        Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.

 

 

8.     Haftung

 

8.1   Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

 

8.2   Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

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